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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ARVENDA

Stand: September 2026 — Version 2026-09.2.

Anbieter: Marcus Eberlei, edesign Werbeagentur, Georgentorgasse 16, 88239 Wangen im Allgäu (nachfolgend „Anbieter").

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „ARVENDA" (nachfolgend „Software"), die der Anbieter als Software as a Service über das Internet bereitstellt, einschließlich der kostenlosen Testphase.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über einen Internetbrowser bereit und speichert die vom Kunden eingegebenen Daten auf Servern in der Europäischen Union. Eine Überlassung des Programmcodes ist nicht geschuldet.
  2. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter https://arvenda.de/preise veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Die Pläne unterscheiden sich insbesondere in der Zahl der zulässigen aktiven Nutzer und in den enthaltenen Funktionsbereichen.
  3. Der Anbieter entwickelt die Software fort. Er darf Funktionen ändern, erweitern oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter vorab in Textform oder in der Software.
  4. Die Software unterstützt den Kunden bei der Verwaltung von Kunden, Projekten, Zeiten, Angeboten und Rechnungen. Sie ist keine Buchhaltungssoftware; der Anbieter erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die inhaltliche, steuerliche und rechtliche Richtigkeit der mit der Software erstellten Dokumente (insbesondere Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen, Mahnungen) sowie für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 238 ff., 257 HGB, §§ 146, 147 AO, GoBD) ist allein der Kunde verantwortlich. Vorlagen, Voreinstellungen und Prüfhinweise der Software sind unverbindliche Hilfen.
  5. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Internetanbindung des Kunden, Einrichtungs-, Import-, Schulungs- und Beratungsleistungen sowie individuelle Anpassungen. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Registrierung und kostenlose Testphase

  1. Die Registrierung erfolgt über das Online-Formular. Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
  2. Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag für eine Testphase von 14 Tagen zustande. In der Testphase steht der volle Funktionsumfang des größten öffentlich angebotenen Plans zur Verfügung. Zahlungsdaten sind hierfür nicht erforderlich.
  3. Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Plan, wird der Zugang gesperrt; der Kunde kann anschließend noch sieben Tage lang einen Plan buchen und die Nutzung mit seinen Daten fortsetzen. Danach wird das Konto zur Löschung vorgemerkt und die Daten werden gemäß § 13 gelöscht.
  4. Der Anbieter kann die Testphase im Einzelfall verlängern. Pro Unternehmen ist grundsätzlich nur eine Testphase zulässig.
  5. Während der Testphase schuldet der Anbieter weder eine bestimmte Verfügbarkeit noch Support. Die Haftung des Anbieters ist in der Testphase auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; § 12 Abs. 2 (Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Kunde sollte in der Testphase keine Daten verarbeiten, auf deren dauerhafte Verfügbarkeit er angewiesen ist, ohne sie zusätzlich zu sichern.
  6. Die Testphase dient ausschließlich der Prüfung, ob die Software für den eigenen Betrieb des Kunden geeignet ist. Anbieter oder Entwickler vergleichbarer Software sind von der Testphase ausgeschlossen; eine Nutzung zur Analyse, zum Nachbau oder zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts ist untersagt. Der Anbieter darf Testzugänge bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß ohne Ankündigung beenden; § 3 Abs. 3 Satz 4 gilt dann entsprechend.

§ 4 Zustandekommen des kostenpflichtigen Vertrages

  1. Die Darstellung der Pläne in der Software und auf der Website ist kein bindendes Angebot.
  2. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er in der Software einen Plan und einen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) wählt und den Bestellvorgang beim Zahlungsdienstleister abschließt. Vor Abschluss kann er seine Angaben jederzeit prüfen und berichtigen.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den gebuchten Plan freischaltet oder die Buchung in Textform bestätigt.
  4. Bucht der Kunde während der Testphase, gilt ab der Buchung der Funktionsumfang des gewählten Plans. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Ende der Testphase; bis dahin fällt kein Entgelt an. Beträgt die verbleibende Testphase bei Buchung weniger als 48 Stunden, beginnt der Abrechnungszeitraum mit der Buchung.
  5. Alternativ kann ein Vertrag durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme in Textform zustande kommen (Zahlung auf Rechnung).
  6. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gesondert für den Kunden gespeichert. Diese Bedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter https://app.arvenda.de/legal.php?doc=agb abruf-, speicher- und ausdruckbar; die bei Vertragsschluss geltende Version wird im Kundenkonto vermerkt. Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BGB werden, soweit zulässig, abbedungen.

§ 5 Nutzungsrechte und Nutzerkonten

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im Rahmen des gebuchten Plans für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder die Bereitstellung an Dritte als eigene Dienstleistung bedarf der Zustimmung des Anbieters.
  2. Der Kunde darf bis zur im Plan genannten Höchstzahl aktive Nutzerkonten für seine Beschäftigten und freien Mitarbeiter anlegen. Ein Nutzerkonto ist personengebunden; die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde unterrichtet den Anbieter unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat. Handlungen, die über ein Nutzerkonto des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
  4. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, nicht nachbauen oder als Vorlage für ein konkurrierendes Produkt verwenden, keine Schutzmechanismen umgehen, keine automatisierten Massenabfragen außerhalb dokumentierter Schnittstellen durchführen und die Software nicht in einer Weise nutzen, die deren Sicherheit oder Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt.

§ 6 Pflichten und Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Inhalte allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Inhalte berechtigt ist und dass sie nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
  2. Der Kunde prüft die mit der Software erzeugten Dokumente vor ihrer Verwendung. Mahnungen, Rechnungen und Nachrichten werden von der Software nur auf Veranlassung des Kunden versandt.
  3. Der Kunde sichert Daten, auf die er angewiesen ist, in angemessenen Abständen über die bereitgestellten Exportfunktionen. Die Datensicherung durch den Anbieter dient der Wiederherstellung des Gesamtsystems und begründet keinen Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Kundendaten.
  4. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  5. Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen §§ 5 oder 6 darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und unterrichtet ihn unverzüglich.

§ 7 Anbindung von Drittdiensten

  1. Die Software ermöglicht die Anbindung von Diensten Dritter, derzeit insbesondere Lexware Office (Übergabe von Kunden und Belegen) und Stripe (Online-Zahlung von Rechnungen des Kunden über ein eigenes Stripe-Konto des Kunden). Die Anbindung erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Kunden mit dessen eigenen Zugangsdaten.
  2. Für die Nutzung dieser Dienste gelten ausschließlich die Verträge zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter schuldet weder die Verfügbarkeit noch einen bestimmten Funktionsumfang der Drittdienste und deren Schnittstellen. Ändert oder beendet ein Drittanbieter seine Schnittstelle, darf der Anbieter die betroffene Funktion anpassen oder einstellen.
  3. Bei Online-Zahlungen über Stripe ist ausschließlich der Kunde Zahlungsempfänger. Der Anbieter nimmt keine Gelder für den Kunden entgegen und erbringt keine Zahlungsdienste.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Kalendermonat am Übergabepunkt (Internetanschluss des Rechenzentrums) bereit. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere höhere Gewalt, Störungen des Internets, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen) sowie Ausfälle angebundener Drittdienste.
  2. Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr oder am Wochenende durch und kündigt sie bei voraussichtlichen Unterbrechungen von mehr als 30 Minuten mindestens 48 Stunden vorher an. Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen jederzeit erfolgen.
  3. Support leistet der Anbieter per E-Mail an anfrage@arvenda.de montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg) von 9:00 bis 17:00 Uhr. Reaktionszeiten sind Zielwerte, keine Garantien, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Das Entgelt ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln, soweit nicht Zahlung auf Rechnung vereinbart ist. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.
  3. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem Empfang elektronischer Rechnungen zu.
  4. Wechselt der Kunde während eines Abrechnungszeitraums in einen höheren Plan, wird die Differenz zeitanteilig berechnet. Beim Wechsel in einen niedrigeren Plan wird ein zeitanteiliges Guthaben auf die folgenden Abrechnungen angerechnet; eine Auszahlung erfolgt nicht. Ein Wechsel in einen Plan mit geringerer Nutzerzahl oder ohne eine aktuell genutzte Anbindung setzt voraus, dass der Kunde zuvor die überzähligen Nutzerkonten deaktiviert bzw. die Anbindung beendet.
  5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach Mahnung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Tagen den Zugang sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt bestehen. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB).
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Hauptforderung stehenden Forderungen aufrechnen.

§ 10 Preisanpassung

  1. Der Anbieter darf die Entgelte mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen, um Veränderungen der Kosten für Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung der Software auszugleichen; Kostensenkungen sind ebenso zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Eine Anpassung erfolgt höchstens einmal je Kalenderjahr.
  2. Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des bisherigen Entgelts, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
  2. Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Sie verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
  3. Der Kunde kann über das Kundenportal in der Software („Abo verwalten") oder in Textform kündigen. Kündigungen des Anbieters erfolgen in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Administrators.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten oder — bei jährlicher Abrechnung — länger als 30 Tage in Verzug ist oder schwerwiegend gegen §§ 5 oder 6 verstößt.
  5. Das Recht des Kunden nach § 12a (Anbieterwechsel) bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt.

§ 12 Mängel und Haftung

  1. Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Das Minderungsrecht bleibt unberührt; der Kunde macht eine Minderung nicht durch Abzug vom laufenden Entgelt geltend, sondern im Wege der Rückforderung.
  2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien gehen davon aus, dass dieser Schaden je Schadensfall das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Entgelt, mindestens aber 5.000 EUR, nicht übersteigt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 3) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  6. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  7. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln und auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2.

§ 12a Anbieterwechsel und Datenübertragung (Verordnung (EU) 2023/2854 — Data Act)

  1. Der Kunde kann jederzeit verlangen, (a) zu einem anderen Anbieter zu wechseln, (b) seine Daten in eine eigene IT-Umgebung zu übernehmen oder (c) seine Daten löschen zu lassen. Das Verlangen ist in Textform mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten zu erklären; der Kunde teilt dabei mit, welche der drei Möglichkeiten er wählt.
  2. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. In diesem Zeitraum stellt der Anbieter die Software weiter vertragsgemäß bereit, unterstützt den Kunden und von ihm benannte Dritte in angemessenem Umfang beim Wechsel, informiert über ihm bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Nutzung und hält das vereinbarte Sicherheitsniveau aufrecht. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit Begründung mit und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern.
  3. Exportierbare Daten sind alle vom Kunden und seinen Nutzern eingegebenen oder durch die Nutzung erzeugten Daten, insbesondere Kunden und Ansprechpartner, Vertriebsvorgänge und Leads, Projekte, Aufgaben, Zeiteinträge, Retainer-Perioden, Leistungskatalog, Angebote, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungen und Mahnungen einschließlich der erzeugten PDF- und XML-Dateien, hochgeladene Dokumente, Mitarbeiter- und Abwesenheitsdaten, Einstellungen sowie gespeicherte Ansichten. Der Export erfolgt in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten (CSV bzw. JSON, Dokumente als PDF/XML im Original). Nicht exportierbar sind Daten, die die interne Funktionsweise der Software betreffen und deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse des Anbieters gefährden würde (z. B. interne Protokolle, Sicherheitskonfiguration), sowie Zugangsgeheimnisse (Passwort-Hashes, Schlüssel zu Drittdiensten).
  4. Nach dem Ende des Übergangszeitraums stehen die exportierbaren Daten dem Kunden noch mindestens 30 Kalendertage zum Abruf zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums — oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist, wenn der Kunde nur die Löschung verlangt — löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden vollständig, soweit der Kunde nichts anderes anweist und keine gesetzliche Pflicht des Anbieters zur Speicherung besteht.
  5. Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist, bzw. mit Ablauf der Ankündigungsfrist, wenn der Kunde nur die Löschung verlangt. Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Beendigung.
  6. Der Anbieter erhebt keine Wechselentgelte.
  7. Informationen zu den Verfahren für Wechsel und Datenübertragung, zu Formaten und bekannten Einschränkungen hält der Anbieter unter https://arvenda.de/anbieterwechsel bereit. Serverstandort: Deutschland.
  8. Dieser Paragraph gilt nicht für die kostenlose Testphase (Art. 31 Abs. 2 Data Act); § 13 gilt auch dort.

§ 13 Daten bei Vertragsende

  1. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen abrufen. Nach Vertragsende — gleich aus welchem Grund — stehen die Daten dem Kunden noch 30 Kalendertage zum Abruf zur Verfügung; der Zugang ist in dieser Zeit auf Lesen und Exportieren beschränkt.
  2. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden. Aus Datensicherungen werden sie im Rahmen des regulären Sicherungszyklus, spätestens nach weiteren 30 Tagen, entfernt.
  3. Die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen (insbesondere Ausgangsrechnungen) obliegt dem Kunden. Der Anbieter stellt hierfür einen Beleg-Export (PDF/XML mit Verzeichnis) bereit. Eine Aufbewahrung durch den Anbieter über das Vertragsende hinaus erfolgt nur, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurde (Archivvereinbarung).
  4. Für Konten, die nach der Testphase keinen Plan gebucht haben, gilt: Sperre mit Ablauf der Testphase, Löschvormerkung nach weiteren sieben Tagen, endgültige Löschung spätestens 30 Tage danach.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Es gilt der unter https://app.arvenda.de/legal.php?doc=avv abrufbare Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit der Registrierung Vertragsbestandteil wird. Bei Widersprüchen geht er in Fragen des Datenschutzes diesen Bedingungen vor.
  2. Für die Verarbeitung, die der Anbieter als eigener Verantwortlicher vornimmt (Kundenkonto, Abrechnung, Support), gilt die Datenschutzerklärung.
  3. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrages. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Der Anbieter greift auf Inhalte des Kunden nur zu, soweit das zur Erbringung der Leistung, zur Störungsbeseitigung auf Anforderung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist; Support-Zugriffe werden im Protokoll des Kunden vermerkt.
  4. Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen Einwilligung in Textform als Referenz nennen.

§ 15 Änderung dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter darf diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder des Leistungsumfangs erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird.
  2. Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann den Vertrag dann ordentlich zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.